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Leistungen

Studienplatzklage
→ Kosten

Die Kosten der sogenan­nten Studien­platz­klage im Fach Psycho­lo­gie können in Abhängig­keit vom Streit­wert (dieser Wert dient als Grund­lage zur Berech­nung der Kosten und wird vom Gericht fest­gesetzt) von Bundes­land zu Bundes­land unter­schied­lich aus­fallen.

Beispiel­rechnung (Stand: 1. August 2023)

So belaufen sich etwa in München (LMU) die Gerichtskosten einer Studien­platz­klage, also den Antrag auf Erlass einer einst­weiligen Anord­nung in der Psycho­lo­gie auf 178,50 EUR. Weitere Gerichtskosten ent­stehen in München nicht.

Demgegen­über entstehen etwa in Berlin für den Antrag auf Erlass einer einst­weiligen Anord­nung Gerichts­kosten in Höhe von 241,50 EUR und für das - in Berlin nach Ableh­nung des Kapa­zitäts­antrages durch die Hoch­schule regel­mäßig not­wen­dig werdende - soge­nannte Haupt­sache­ver­fahren 438,00 EUR Gerichtskosten.

Diese Kosten - in Berlin - ermäßi­gen sich jeweils auf jeweils 1/3, also auf 80,50 bzw. 161,00 EUR, wenn der Antrag auf Erlass einer einst­weili­gen Anord­nung bzw. das Haupt­sache­ver­fahren recht­zeitig zurück­genom­men wird. → mehr

Dies wird, was das Haupt­sache­ver­fahren betrifft, fast aus­nahms­los der Fall sein, weil die Ver­gabe freier Studien­plätze nahe­zu aus­schließ­lich im Ver­fahren auf Erlass einer einst­weili­gen Anord­nung statt­findet und die Durch­führung eines Haupt­sache­ver­fahrens sich damit früh­zeitig erle­digt.

Für den vom Studien­bewerber beauf­trag­ten Rechts­anwalt und den Anwalt der Hoch­schule, soweit diese sich - wie etwa die FU und die HU Berlin - anwalt­lich vertre­ten lässt , entstehen im Verfahren der einst­weili­gen Anord­nung und im Haupt­sache­ver­fahren vor dem Verwaltungs­gericht Berlin Rechts­anwalts­kosten von je 540,50 EUR.

Demgegenüber fallen in Verfahren gegen die LMU München ledig­lich Kosten für den vom Studien­platz­bewer­ber im Ver­fah­ren auf Erlass einer einst­weili­gen Anord­nung beauf­tragten Anwalt an, da sich die LMU bisher nicht anwalt­lich ver­tre­ten lässt. Die Kosten belau­fen sich insoweit auf 367,23 EUR. → schließen

Durchschnittliche (Gesamt‑)Kosten

Die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Studien­platz­klage im Studien­gang Psycho­logie betra­gen bei Durch­füh­rung von etwa fünf Kapa­zitäts­ver­fahren danach rund 750,00 EUR je Hoch­schule.

Kostentragung

Zu einer vollen Über­nahme der Kosten werden die Hoch­schulen auch im Stu­dien­gang Psycho­lo­gie nur dann ver­pflich­tet, wenn die Studien­platz­klägerin bzw. der Studien­platz­kläger den gewünsch­ten Studien­platz unmittel­bar und nicht nur als Ergeb­nis eines von dem Ver­waltungs­gericht ange­ord­neten Los­ver­fahrens erhält. → mehr

Im letzteren Fall werden die Kosten nach Maß­gabe der Los­chance, also dem Ver­hältnis von auf­ge­deckten Studien­plätzen zu der Anzahl der Kläger, ver­teilt. Dem­gegen­über gehen immer mehr Ver­waltungs­gerichte dazu über, dass jede Partei ihre außer­gericht­lichen Kosten, also die Anwalts­kosten selbst und die Gerichts­kosten je zur Hälfte trägt, sobald auch nur ein Studien­platz an der jewei­ligen Hoch­schule auf­ge­deckt wird. Ansons­ten gilt: Wer ver­liert der zahlt. → schließen

Rechtsschutz­versicherung

Die wichtigste Frage lautet: Sind nach den gelten­den allge­meinen Rechts­schutz­bedingungen des jeweili­gen Versicherers (ARB) Studien­platz­klage- bzw. Hoch­schul­zulas­sungs­ver­fahren über­haupt ver­sichert bzw. ver­sicher­bar? → mehr

Dies wird, vor allem bei Neu­ver­trägen, nur selten der Fall sein. Sollten solche Ver­fahren dem­gegen­über aus­nahms­weise einmal ver­sichert sein, besteht meist eine ein- bis drei­jährige Warte­zeit, bevor die Ver­siche­rung in Anspruch genom­men werden kann, und dann in der Regel nur für ein bis drei, im Aus­nahme­fall bis zu zehn Studien­platz­klagen.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Versicherungsschutz besteht und beraten Sie, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchten. → schließen


Andreas Jakubietz · Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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