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Leistungen

Studienplatzklage
→ Was wir für Sie tun können

Wer nicht warten möchte, kann seinen Studien­platz auch einklagen. Erfahren Sie, wie Sie Ihren Studien­platz im Studien­gang Psycho­logie mit Erfolg ein­kla­gen können.

Ganz gleich, ob Sie einen Studien­platz für Studien­anfänger oder eine Zulas­sung zum Master­studium ein­klagen möchten: Wir beglei­ten Sie auf dem Weg zu Ihrem Wunsch-Studien­platz Psycho­logie, von der Bewer­bung über den Antrag auf Zulas­sung außer­halb der fest­gesetz­ten Kapazi­täten und – vor allem – beim Ein­klagen auf einen Studien­platz vor den Ver­waltungs­gerich­ten.

Erfahrung

Auf Grund unserer konse­quen­ten Speziali­sierung und der hier­bei erwor­benen Kennt­nisse sind wir in der Lage, die Erfolgs­aus­sichten einer Studien­platz­klage in Psycho­logie zu beur­tei­len. Studien­bewer­ber­innen und ‑bewerber, die rechtzeitig vor Bewerbungs­schluss tätig werden und die unseren Empfeh­lungen bei der Aus­wahl der Hoch­schulen folgen, werden auch künftig mit einem Studien­platz in Psycho­logie rechnen können. Zum Winter­semester 2023/2024 gelang es uns so, alle unsere Man­dan­ten mit einem Studien­platz in Psycho­logie zu ver­sor­gen.

Das Ein­klagen auf einen Studien­platz in Psycho­logie ver­spricht daher über­aus viel Erfolg. Oft­mals springt bei den Studien­platz­klagen sogar ein Ver­gleich heraus, also eine end­gül­tige Zulas­sung gegen Rück­nahme des gericht­lichen Ver­fahrens.

Der Senat von Berlin hat auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen hierzu aus­ge­führt, dass „Studien­platz­klagen im Rahmen von abge­lehn­ten Zulassungs­anträgen i.d.R. im Wege von Vergleichs­ver­fahren erledigt (werden), um unver­hältnis­mäßig hohen Aufwand zur Durch­führung teil­weise lang­wieri­ger Ver­waltungs­gerichts­verfahren zu ver­mei­den und so den Hoch­schulen nach­weis­lich Kosten und Ressourcen zu sparen“ (Druck­sache des Abge­ordneten­hauses Berlin vom 26. Februar 2007).


Andreas Jakubietz · Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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